Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die meisten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind pflichtversichert, da sie unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.

Diese Mitglieder können nur innerhalb der gesetzlichen Kassen wählen. Nur wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich privat versichern.

Die Beiträge der GKV werden im Umlageverfahren erhoben. Abhängig vom Einkommen muss das Mitglied der GKV seine Beiträge entrichten, nach oben begrenzt von der Beitragsbemessungsgrenze. (Derzeit sind das ca. 13,5% im Westen und 13,9% im Osten vom monatlichen Bruttoeinkommen).

Das heißt der durchschnittliche Höchstbeitrag in der GKV liegt bei derzeit DM 880,87 monatlich (im Osten DM 907,-). Dies ist der Beitrag, den ein freiwillig in der GKV Versicherter alleine oder mit seinem Arbeitgeber zusammen zahlt. (Alles vorraussichtliche Zahlen)

Grundlage für das Umlageverfahren ist der Generationenvertrag, das heißt die Jüngeren (Berufstätigen) bezahlen einen Großteil der Kosten der Älteren (Renten). Auf Grund der demographischen Entwicklung nimmt die Anzahl der älteren Versicherten zu, dies bedeutet eine höhere Beitragslast für alle (Beitragsentwicklung der letzten Jahre der GKV). Durch den Risikostrukturausgleich soll verhindert werden, dass einzelene Kassen zu hohe Beitragssätze haben.

In der GKV sind Familienmitglieder unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert. Minderjährige Kinder sind grundsätzlich mitversichert. Der nicht erwerbstätige Ehegatte ist nur dann kostenfrei mitversichert, wenn er über kein oder nur ein minimales eigenes Einkommen (maximal 630 DM pro Monat West, 520 DM Ost) verfügt.

Unabhängig davon, wie viel Beitrag das GKV-Mitgliede auch entrichtet, die Leistungen sind für alle gleich, da diese gesetzlich festgeschrieben sind. Hier gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip.

Das heißt der Versicherte erhält keine Rechnungen, die Krankenkasse rechnet direkt mit den Ärzten ab. Die zu leistenden Zuzahlungen sind allerdings direkt in bar zu entrichten.

Was bringt die Zukunft?

Der Generationenvertrag wird auf Grund der medizinischen Erfolge und der höheren Lebenserwartung sowie den Rückgang der berufstätigen immer mehr belastet. Die letzten Jahre wurde durch die Regierungen durch die unterschiedlichsten Gesetzte versucht, die Beitragssteigerungen so moderat wie möglich zu halten. Es ist wohl absehbar, dass es weitere Leistungseinschränkungen geben wird. Auch werden sich vermutlich die Beitragssätze der Kassen angleichen.

Fordern Sie Ihr persönlichen Vergleich an