Welche Krankenversicherung für wen?

In Deutschland kennen wir die gesetzliche und die private Krankenversicherung.

Wer wo Mitglied wird oder werden muss hängt vom Einkommen und von der beruflichen Stellung ab.

Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmer, die
  • unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, also monatlich weniger als von DM 6.525,- Bruttoeinkommen oder unter DM 78.300,- jährlich Zur Berechnung des Einkommens werden auch Weihnachts-, Urlaubsgelder sowie 13. oder 14. Monatsgehälter gerechnet.(die Zahlen gelten für 2001)
  • sowie bestimmte Freiberufler (z.B. Künstler).

Jeder der versicherungspflichtig ist, muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein.

nicht versicherungspflichtig sind
  • Arbeitnehmer, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen
  • Selbstständige
  • Beihilfeberechtigte
  • Studenten
  • Freiberufler

Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden.
Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber im Westen mit maximal DM 440,44 und im Osten mit DM 450,23 monatlich an Ihrem Beitrag.
Wenn Sie als Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen können Sie sich genauso wie Selbständige und Beamte freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

Welcher Weg ist für Sie Besser?

Dazu sollten Sie sich erst einmal die zwei Systeme genauer ansehen.