In Deutschland kennen wir die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Wer wo Mitglied wird oder werden muss hängt vom Einkommen und von der beruflichen Stellung ab. Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmer, die
nicht versicherungspflichtig sind
Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber im Westen mit maximal DM 440,44 und im Osten mit DM 450,23 monatlich an Ihrem Beitrag. Wenn Sie als Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen können Sie sich genauso wie Selbständige und Beamte freiwillig gesetzlich oder privat versichern. |
Dazu sollten Sie sich erst einmal die zwei Systeme genauer ansehen. |